Rechtsprechung
   BAG, 29.07.1958 - 3 AZR 49/56   

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https://dejure.org/1958,507
BAG, 29.07.1958 - 3 AZR 49/56 (https://dejure.org/1958,507)
BAG, Entscheidung vom 29.07.1958 - 3 AZR 49/56 (https://dejure.org/1958,507)
BAG, Entscheidung vom 29. Juli 1958 - 3 AZR 49/56 (https://dejure.org/1958,507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anstellung zur Probe - Probezeit - Fehlende gegenteilige Vereinbarung - Unbestimmte Zeit - Entfristete Kündigung

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Probearbeitsverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 6, 228
  • NJW 1959, 454
  • MDR 1959, 249
  • BB 1959, 411
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.12.1955 - 2 AZR 228/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Aufklärungsrüge; Arbeitsverhältnis: Kündigung aus

    Auszug aus BAG, 29.07.1958 - 3 AZR 49/56
    Allein aus dem Wesen eines Probearbeitsverhältnisses läßt sich demgegenüber kein entgegengesetzter Parteiwille unterstellen und nicht die Berechtigung einer entfristeten Kündigung des Angestellten ableiten (vgl. BAG 2, 245 Z497> KGRK-Denecke, 10. Aufl., § 620 Anm. 1 und Palandt- Gramm, 17. Aufl., § 620 Anm. 4, jeweils im Gegensatz zu den früheren Auflagen).
  • BAG, 20.12.1957 - 1 AZR 87/57

    Arbeitsverhältnis - Normativ regelnde Rechtsnorm - Kollektiv normative Regelung -

    Auszug aus BAG, 29.07.1958 - 3 AZR 49/56
    Der Tarifvertrag für Arbeitnehmer der alliierten Behörden und Streitkräfte vom 28. Januar 1955 (TVAL), der zwar entgegen der Ansicht des angefochtenen Urteils grundsätzlich dieselben Wirkungen wie ein echter Tarifvertrag hat (BAG 5, 130 71357), ist auf die Beziehungen zwischen den Parteien nicht anwendbar, weil die Klägerin unstreitig nicht organisiert war und auch die Beklagte nicht behauptet hat, daß die Geltung des TVAL irgendwie vereinbart worden ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 05.08.2015 - 7 Sa 170/15

    Vergütungspflicht im Probearbeitsverhältnis

    Wird ein Arbeitnehmer zur Probe angestellt, so ist, wenn eine gegenteilige Vereinbarung fehlt, die Probezeit als Beginn eines Arbeitsverhältnisses auf unbestimmte Zeit anzusehen (BAG, Urteil vom 29. Juli 1958 - 3 AZR 49/56 - NJW 1959, 454).
  • BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 228/82

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung - Verspätete Zustellung eines Urteils -

    Über die leichtere Lösungsmöglichkeit hinaus dient die Probezeitvereinbarung, wie bereits die Bezeichnung andeutet, der Erprobung des Arbeitnehmers für die vertraglich vorgesehene Tätigkeit, d.h. vor allem dem Arbeitgeber soll eine Prüfung der persönlichen Eignung und fachlichen Befähigung des Arbeitnehmers für die von ihm auszuübende Arbeit ermöglicht werden (vgl. BAG Urteil vom 15. März 1978, aaO; Dieterich, aaO, A. I 1; Freitag, aaO, S. 3 f.; G. Hueck, Anm. zu BAG AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).
  • BAG, 22.09.1961 - 1 AZR 241/60

    Wahrheitsgemäße Antwort bei Frage nach der Schwangerschaft - Anfechtung des

    liehi.i.er ist, daß ein Arbeitavertrag auf unbestimmte Zeit abge jjcjdessen wird, in dessen Rahmen die erste Zeit als Zeit ü er irprobung (mit gewissen Kündigungserleichterungen) xxi s-'ll (vgl. BAG 6, 228 / 2j>07 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB : X"X. â- tsverhä tnis m. insoweit sust, Ann. v Get2 Hueck; aucn m anm zu A? Nr. 5 zu § 4 TVG) ,.
  • BAG, 22.07.1971 - 2 AZR 344/70

    Kündigung in der Probezeit

    Der Senat geht für die Zeit nach dem Inkrafttreten des Ersten Arbeitsrechtsbereinigungsgesetzes von der bisherigen Rechtsprechung zum Probearbeits verhältnis (BAG 6, 228 = AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis und BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) ab und sieht nunmehr in der Vereinbarung eines Probearbeits verhältnisses in der Regel auch die stillschweigende Vereinbarung der gesetzlich zulässigen Mindest kündigungsfrist .

    Das zwingt den Senat zur Überprüfung seiner Rechtsprechung (vgl. BAG 21, 124 = AP Nr. 10 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis), die der gleichlautenden Rechtsprechung des Dritten Senats (vgl. BAG 6, 228 = AP Nr, 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis) gefolgt ist.

  • BGH, 25.11.1963 - VII ZR 29/62

    Fristen für die Kündigung eines Handelsvertretervertrages während der Probezeit;

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  • BAG, 07.08.1980 - 2 AZR 563/78

    Kündigungsregelung bei Schwerbehinderten

    Denn die Arbeitsvertragsparteien gehen grundsätzlich davon aus, daß sich der Arbeitnehmer in der Regel bewähren wird und daher auch nach Ablauf der Probezeit auf seinem Arbeitsplatz bleiben soll (BAG AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis [zu II der Gründe]).
  • LAG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 3 Sa 99/01

    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Befristung; Tätigkeit als Verkäuferin

    Dabei ist auch bei einer fest bestimmten Probezeit nur dann ein befristetes Arbeitsverhältnis zustande gekommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist (BAG Urteil vom 29.7.1958 - 3 AZR 49/56 - EzA § 620 BGB Nr. 1 = AP Nr. 3 § 620 BGB Probearbeitsverhältnis = DB 1959, 147; BAG Urteil vom 1.8.1968 - 2 AZR 382/67 - EzA § 133 a GewO Nr. 5; LAG Düsseldorf Urteil vom 18.6.1975 - 8 Sa 594/74 - EzA § 611 BGB Probearbeitsverhältnis Nr. 3).
  • BAG, 01.08.1968 - 2 AZR 382/67

    Probezeit - Kündigungsfrist

    In Übereinstimmung hiermit hat bereits der Dritte Senat des Bundesarboitsgerichts im Urteil BAG 6, 228 = AP Nr, 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis entschieden, daß allein aus dem Sinn dei' Erprobung ein Recht zux fristlosen Entlassung nicht abgeleitet worden könne (so auch Schlcgelbergei'-Schröder, HGB, 4, Aufl», § 66 Anm, 6 unter cc).
  • LAG Hamm, 05.03.1990 - 19 Sa 1696/89

    Beweislast; Befristung

    Im Ergebnis entspricht dies auch der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung, die davon ausgeht, daß im Zweifel die Vereinbarung einer Probezeit als Beginn eines Dienstverhältnisses auf unbestimmte Zeit anzusehen sei ( RAG , ARS 31, 177, 178 f.; BAG, Urteil vom 29.07.1958 - 3 AZR 49/56 -, AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis).
  • VG für mitarbeitervertretungsrechtliche Streitigkeiten der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.07.1998 - VerwG.EKD 0124/C7
    Außerdem wird der Sinn einer Probezeit darin gesehen, dem Arbeitnehmer vor Augen zu halten, "daß er sich erst noch bewähren müsse, wenn er Aussicht haben wolle, bei seinem Dienstherrn weiter auf Dauer beschäftigt zu werden" (BAG vom 27. Juli 1958, AP Nr. 3 zu § 620 BGB Probearbeitsverhältnis, m. Anm. von G. Hueck).
  • MAVG der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.07.1998 - VerwG.EKD 0124/C7
  • BGH, 15.12.1960 - VII ZR 212/59

    Wichtiger Grund, Nachschieben von Kündigungsgründen, stillschweigende

  • VGH der Evangelischen Kirche in Deutschland, 21.07.1998 - VerwG.EKD 0124/C7
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